
Für den Vormittag des 12.01.2026 hat der Deutsche Wetterdienst eine Glättewarnung herausgegeben. Es besteht die Gefahr, dass es zu erheblichen Einschränkungen des Straßenverkehrs kommt. Der Unterricht findet planmäßig statt.
Allgemein gelten die Regelungen nach §33 der übergreifenden Schulordnung für den Fall außergewöhnlicher Wetterverhältnisse:
„(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“
Falls der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler nicht zumutbar ist, melden Eltern ihre Kinder bitte online über das Portal mit dem Hinweis „Wetterwarnung“ vom Unterricht ab.
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden auf jeden Fall nach Plan statt!
Foto: Marco Verch (Lizenz: CC BY 2.0 DE, https://www.ccnull.de/foto/schulweg-im-schnee-schulausfalle-wegen-schneesturm/1129982/, Stand: 11.01.2026, 19:50 Uhr.)
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