Liebe Vereinsmitglieder und Spender!

Es ist unser Bestreben, die zufließenden Gelder aus Mitgliederbeiträgen und Spenden möglichst ungeschmälert für Schüler und Schule bereitzustellen. Anfallende Verwaltungskosten werden kritisch auf ihre Notwendigkeit geprüft und wenn machbar vermieden.

In diesem Sinne möchten wir die Erleichterungen der Steuergesetzgebung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nutzen. Bitte beachten Sie folgendes Prozedere:

Für Mitgliederbeiträge und Spenden über EURO 200,00 je Zahlung wird Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt.

Für Mitgliederbeiträge und Spenden bis EURO 200,00 dient

  • der bei Ihnen verbleibende Abschnitt des Überweisungsträgers in Verbindung mit dem Kontoauszug
  • bzw. bei Lastschrifteinzug nur der Kontoauszug

als Zuwendungsbestätigung je Zahlung, wenn Sie ergänzend dem Finanzamt folgendes mitteilen:

Zuwendungsempfänger:
Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz e.V.,
Finanzamt Mainz-Mitte,
Steuernummer: 26/674/05862,
Freistellungsbescheid vom 20.01.2020 für die Kalenderjahre 2016 – 2018.

Für Fragen steht Ihnen unser Schatzmeister gerne zur Verfügung: rama-freunde-kas(at)rama-mainz.de