Liebe Vereinsmitglieder und Spender!
Es
ist unser Bestreben, die zufließenden Gelder aus Mitgliederbeiträgen
und Spenden möglichst ungeschmälert für Schüler und Schule
bereitzustellen. Anfallende Verwaltungskosten werden kritisch auf ihre
Notwendigkeit geprüft und wenn machbar vermieden.
In diesem Sinne
möchten wir die Erleichterungen der Steuergesetzgebung zur Ausstellung
von Zuwendungsbestätigungen nutzen. Bitte beachten Sie folgendes
Prozedere:
Für Mitgliederbeiträge und Spenden über EURO 200,00 je
Zahlung wird Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim
Finanzamt zugesandt.
Für Mitgliederbeiträge und Spenden bis EURO 200,00 dient
- der bei Ihnen verbleibende Abschnitt des Überweisungsträgers in Verbindung mit dem Kontoauszug
- bzw. bei Lastschrifteinzug nur der Kontoauszug
als Zuwendungsbestätigung je Zahlung, wenn Sie ergänzend dem Finanzamt folgendes mitteilen:
Zuwendungsempfänger:
Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz e.V.,
Finanzamt Mainz-Mitte,
Steuernummer: 26/674/05862,
Freistellungsbescheid vom 20.01.2020 für die Kalenderjahre 2016 – 2018.
Für Fragen steht Ihnen unser Schatzmeister gerne zur Verfügung: rama-freunde-kas(at)rama-mainz.de