{"id":1811,"date":"2020-10-25T19:56:38","date_gmt":"2020-10-25T18:56:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rama-mainz.de\/?page_id=1811"},"modified":"2025-11-12T20:14:06","modified_gmt":"2025-11-12T19:14:06","slug":"stiftung-gymansium-moguntinumsatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/stiftung-gymansium-moguntinumsatzung\/","title":{"rendered":"Stiftung Gymnasium Moguntinum<br>Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center\"><a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/\">Start<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/vorstellung\/\">Vorstellung<\/a> | <strong><a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/stiftung-gymansium-moguntinumsatzung\/\">Satzung<\/a><\/strong> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/stiftung-gymnasium-moguntinummithilfe\/\">Mithilfe<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/stiftung\/stiftung-gymnasium-moguntinumberichte\/\">Berichte<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Die Stiftung wurde am 03.04.2003 vom Freundes- und F\u00f6rdererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz e.V. (der \u201eStifter\u201c) in der Absicht dotiert, den humanistischen Gedanken am Rabanus-Maurus-Gymnasium zu pflegen und dazu beizutragen, dass sich aus den jungen Menschen dieses Gymnasiums vielseitig interessierte, gebildete und gegen\u00fcber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen verantwortungsbewusst handelnde Pers\u00f6nlichkeiten entwickeln.<br>Vom 03.04.2003 bis 31.12.2008 fungierte die Deutsche StiftungsTrust in Frankfurt am Main und vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 die Mainzer B\u00fcrgerstiftung als Stiftungstr\u00e4gerin der rechtlich zun\u00e4chst unselbst\u00e4ndigen Stiftung.<br>Seit dem 01.01.2014 ist die Stiftung eine rechtsf\u00e4hige \u00f6ffentliche Stiftung des b\u00fcrgerlichen Rechts. Als solche verfolgt sie weiterhin das urspr\u00fcngliche Ziel.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 1<\/strong><br><strong>Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Stiftung f\u00fchrt den Namen \u201eStiftung Gymnasium Moguntinum\u201c.<\/li>\n\n\n\n<li>Sie ist eine rechtsf\u00e4hige \u00f6ffentliche Stiftung des b\u00fcrgerlichen Rechts.<\/li>\n\n\n\n<li>Sitz der Stiftung ist Mainz.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 2<br>Stiftungszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Stiftung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zweck der Stiftung sind F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung von Erziehung und Bildung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz sowie von dessen Absolventen, diese jedoch nur soweit anl\u00e4sslich und zu Beginn der postschulischen Ausbildungs- oder Studienwahl oder der ersten beruflichen Orientierung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Ausrichtung und Finanzierung von Veranstaltungen zur Vermittlung \u00fcber den Unterricht hinausgehender Kenntnisse und der Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung dienender F\u00e4higkeiten, die Vergabe von Stipendien zur F\u00f6rderung besonderer Begabungen und die Verleihung des Alma-Luise-Belz-Preises f\u00fcr besonderes Engagement f\u00fcr die Schulgemeinschaft.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel der Stiftung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 3<br>Stiftungsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Verm\u00f6gen der Stiftung besteht insgesamt aus\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dem Grundstockverm\u00f6gen (von derzeit: 152.109 EUR)<\/li>\n\n\n\n<li>Zuwendungen (Zustiftungen und Spenden) und<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4gen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Das Stiftungsverm\u00f6gen ist nach den Grunds\u00e4tzen einer ordentlichen Wirtschaftsf\u00fchrung ertragreich anzulegen. Im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften d\u00fcrfen die Ertr\u00e4ge dem Grundstockverm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Grundstockverm\u00f6gen ist in seinem Bestand m\u00f6glichst ungeschm\u00e4lert zu erhalten. Umschichtungen des Grundstockverm\u00f6gens sind nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsf\u00fchrung zul\u00e4ssig. Das Grundstockverm\u00f6gen ist von anderem Verm\u00f6gen getrennt zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li>Zustiftungen wachsen dem Grundstockverm\u00f6gen zu. Die Annahme einer Zustiftung kann abgelehnt werden. Spenden sind zeitnah zu verwenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stiftung erf\u00fcllt ihre Aufgaben und deckt ihre Verwaltungskosten aus den Ertr\u00e4gen des Stiftungsverm\u00f6gens sowie aus Spenden und sonstigen Zuwendungen, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich zur Erh\u00f6hung des Grundstockverm\u00f6gens bestimmt sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stiftung kann ihre Mittel im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise R\u00fccklagen zuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gew\u00e4hrung von Stiftungsmitteln besteht aufgrund dieser Satzung nicht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 4<br>Stiftungsorganisation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied eines Organs kann nicht zugleich einem anderen Organ angeh\u00f6ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder der Stiftungsorgane \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder der Organe haften nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Organe k\u00f6nnen sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 5<br>Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens vier und h\u00f6chstens sechs Personen. Dem Vorstand geh\u00f6rt der aktuelle Schulleiter bzw. die aktuelle Schulleiterin des Rabanus-Maurus-Gymnasiums oder eine von diesem bzw. dieser benannte Person an. Der Stiftungsrat beruft die weiteren Mitglieder des Vorstands f\u00fcr die Dauer von jeweils drei Jahren im Benehmen mit dem Stifter. Wiederberufung ist m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach Beendigung der Amtszeit bleiben die Vorstandsmitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, hat der Stiftungsrat f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein Ersatzmitglied zu berufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen vom Stiftungsrat jederzeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, mit einer Mehrheit von 2\/3 der Anwesenden abberufen werden. Vor der entsprechenden Abstimmung hat das betroffene Vorstandsmitglied Anspruch auf Geh\u00f6r.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende oder den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin bei Wahrung einer Einladungsfrist von vier Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Einladung auf elektronischem Weg wahrt die Schriftform, sofern eine Empfangsbest\u00e4tigung vorliegt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltung gilt als Gegenstimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Zustimmung aller Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse (ausgenommen diejenigen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung) auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Beschlussfassung auf elektronischem Weg wahrt die Schriftform, sofern eine Empfangsbest\u00e4tigung vorliegt.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Ergebnisse der Sitzungen bzw. Beschlussfassungen sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Vorstands und des Stiftungsrates innerhalb von vier Wochen nach dem Sitzungstermin oder der Beschlussfassung zuzuleiten sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 6<br>Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt und verwaltet die Gesch\u00e4fte der Stiftung im Rahmen der Satzung und der gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zu den Aufgaben des Vorstands geh\u00f6ren insbesondere\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Vergabe von Stiftungsmitteln im Benehmen mit dem Stiftungsrat (auf der Grundlage der vom Stiftungsrat erlassenen Richtlinien),<\/li>\n\n\n\n<li>die Erstellung der Jahresrechnung mit der Verm\u00f6gens\u00fcbersicht,<\/li>\n\n\n\n<li>die Erstellung des Berichts \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand handelt durch zwei seiner Mitglieder, von denen eines der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende oder der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin sein muss. Der Stiftungsrat kann hiervon abweichend einem Mitglied des Vorstands Einzelvertretungsberechtigung und die Befreiung von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB erteilen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 7<br>Stiftungsrat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei und h\u00f6chstens acht Personen. Dem Stiftungsrat geh\u00f6rt eine vom Stifter benannte Person an. Die weiteren Stiftungsratsmitglieder erg\u00e4nzen sich durch Kooptation. Der Vorstand kann zu berufende Personen empfehlen. Die Amtszeiten kooptierter Stiftungsratsmitglieder sollen sich \u00fcberschneiden und betragen jeweils drei Jahre. Wiederberufung ist m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungsrat w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Stiftungsrats vor Ablauf seiner Amtszeit aus, ist unverz\u00fcglich f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein Ersatzmitglied zu berufen. In diesem Fall bilden die verbleibenden Stiftungsratsmitglieder den Stiftungsrat. Bis zum Amtsantritt des Nachfolgers f\u00fchren sie die unaufschiebbaren Aufgaben allein weiter.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder des Stiftungsrates k\u00f6nnen vom Stiftungsrat jederzeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, mit einer Mehrheit von 2\/3 der Anwesenden abberufen werden. Vor der entsprechenden Abstimmung hat das betroffene Stiftungsratsmitglied Anspruch auf Geh\u00f6r.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungsrat ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende oder den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin bei Wahrung einer Einladungsfrist von vier Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Einladung auf elektronischem Weg wahrt die Schriftform, sofern eine Empfangsbest\u00e4tigung vorliegt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschl\u00fcsse des Stiftungsrats werden mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltung gilt als Gegenstimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Zustimmung aller Mitglieder des Stiftungsrats k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Beschlussfassung auf elektronischem Weg wahrt die Schriftform, sofern eine Empfangsbest\u00e4tigung vorliegt.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Ergebnisse der Sitzungen bzw. Beschlussfassungen sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Stiftungsrates und des Vorstands innerhalb von vier Wochen nach dem Sitzungstermin oder der Beschlussfassung zuzuleiten sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 8<br>Aufgaben des Stiftungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Stiftungsrat wacht \u00fcber die dauernde und nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszweckes und entscheidet in allen grunds\u00e4tzlichen Angelegenheiten der Stiftung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zu den Aufgaben des Stiftungsrats geh\u00f6ren insbesondere\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>die Beratung des Vorstands bei der Vergabe von Stiftungsmitteln,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entgegennahme der Jahresrechnung mit der Verm\u00f6gens\u00fcbersicht und des Berichts \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung oder Erweiterung des Stiftungszwecks, \u00fcber sonstige Satzungs\u00e4nderungen, \u00fcber die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Aufl\u00f6sung der Stiftung,<\/li>\n\n\n\n<li>der Erlass von Richtlinien f\u00fcr die F\u00f6rderung und die Initiierung von Projekten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungsrat kann den Vorstand bevollm\u00e4chtigen, im Rahmen festgelegter Grenzen F\u00f6rderantr\u00e4ge vorab zu genehmigen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 9<br>Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sung der Stiftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Stiftungsrat kann mit mehr als der H\u00e4lfte seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Mitglieder eine \u00c4nderung der Satzung beschlie\u00dfen, wenn hierdurch der Zweck oder die Organisation der Stiftung nicht wesentlich ver\u00e4ndert wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Stiftungsrat kann mit einer Mehrheit von 3\/4 seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Stifters eine Erweiterung oder \u00c4nderung des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Aufl\u00f6sung der Stiftung beschlie\u00dfen, wenn eine wesentliche \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse eingetreten ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse nach Absatz 1 und 2 bed\u00fcrfen der Anerkennung durch die Stiftungsbeh\u00f6rde.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 10<br>Stiftungsaufsicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Ma\u00dfgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 11<br>Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Aufhebung oder Aufl\u00f6sung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Stiftung an den Freundes- und F\u00f6rdererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Start | Vorstellung | Satzung | Mithilfe | Berichte Pr\u00e4ambel Die Stiftung wurde am 03.04.2003 vom Freundes- und F\u00f6rdererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz e.V. 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