{"id":1539,"date":"2020-07-04T10:42:35","date_gmt":"2020-07-04T08:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rama-mainz.de\/?page_id=1539"},"modified":"2025-03-12T21:04:34","modified_gmt":"2025-03-12T20:04:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/satzung\/","title":{"rendered":"Freundes- und F\u00f6rdererkreis<br>Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center\"><a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/\">Start<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/vorstellung\/\">Vorstellung<\/a> | <strong>Satzung<\/strong> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/beitritt\/\">Beitritt<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/mitgliedschaft\/\">Mitgliedschaft<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/spenden\/\" data-type=\"page\" data-id=\"3791\">Spenden<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/schulschrift\/\">Schulschrift<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/index.php\/unser-team\/kreis-der-freunde-und-foerderer\/dokumente\/\">Dokumente<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Satzung in der heutigen Fassung wurde am 6. September 2023 beschlossen. Untenstehend finden Sie den Wortlauf. Sie k\u00f6nnen die Satzung auch als Dokument <a href=\"https:\/\/www.rama-mainz.de\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/RaMa-FFK-Satzung-2023-09-06.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">herunterladen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 1<\/strong>:  <strong>Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen: Freundes- und F\u00f6rdererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz<br>e.V. Ihr Sitz ist Mainz. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vereinigung ist im Vereinsregister<br>eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong>:  <strong>Zweck des Vereins, selbstlose T\u00e4tigkeit und Verbot von Beg\u00fcnstigungen<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Der\nFreundeskreis verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige\nZwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der\nAbgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>\nZweck\ndes Freundeskreises ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung\ndurch<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die\n\tUnterst\u00fctzung des\n\thumanistischen Gymnasiums,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>\n\tdie\n\tPflege des humanistischen Gedankenguts und der Tradition des\n\tGymnasiums, \n\t\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>die Pflege freundschaftlicher Verbundenheit zwischen den ehemaligen Sch\u00fclern, der Schulgemeinschaft und allen, die sich zu den Zielen des Freundeskreises bekennen. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\n\tenge\n\tZusammenarbeit mit dem Rabanus-Maurus-Gymnasium zur Planung und\n\tDurchf\u00fchrung\n\tgemeinsamer Veranstaltungen (z.B. Vortragsabende, Konzerte,\n\tSchulfeste),\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>\n\tExkursionen\n\tund Studienreisen,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>\n\tdie\n\tHerausgabe des Mitteilungsheftes &#8222;Gymnasium Moguntinum&#8220;\n\tf\u00fcr den Freundeskreis und die Schule,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>\n\tfinanzielle\n\tUnterst\u00fctzung des Rabanus-Maurus-Gymnasiums\n\t(z.B. Finanzierung\n\tvon Ver\u00adanstaltungen,\n\tErg\u00e4nzung\n\tder Ausstattung mit Lehrmitteln, Zusch\u00fcsse zu Sch\u00fclerfahrten).\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der\nFreundeskreis ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine\neigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Freundeskreises d\u00fcrfen\nnur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des\nFreundeskreises. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck\ndes Freundeskreises fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe\nVerg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong>:  <strong>Mitgliedschaft<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen werden die ehemaligen Sch\u00fcler,  die Sch\u00fclereltern, die Lehrer und Sch\u00fcler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums und alle, die bereit sind, die Ziele des Freundeskreises zu unterst\u00fctzen. Auch juristische Personen und Gesellschaften k\u00f6nnen Mitglieder des Freundeskreises werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong>:  <strong>Erwerb, K\u00fcndigung und Verlust der Mitgliedschaft<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitgliedserkl\u00e4rung erworben, \u00fcber deren Annahme der Vorstand unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet. Sie endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden nach dem Tod eines Mitglieds die Mitgliedsbeitr\u00e4ge bei F\u00e4lligkeit weiterhin bezahlt, besteht kein R\u00fcckforderungsanspruch der Erben gegen\u00fcber dem Freundeskreis.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt mu\u00df schriftlich erkl\u00e4rt werden. Er kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen, wenn er mindestens 3 Monate vorher erkl\u00e4rt wurde. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss muss dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Freundeskreis besteht auch im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern unter den \u00fcbrigen Mitgliedern fort. Der Ausscheidende hat auf das Vereinsverm\u00f6gen keinen Anspruch. Auch steht ihm kein Anspruch auf Auseinandersetzung zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong>:  <strong>Beitr\u00e4ge<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Es\nwird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he von der\nMitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt wird. Eine\nvorgesehene \u00c4nderung dieses Beitrages ist in der Einladung zu der\nMitgliederversammlung anzuk\u00fcndigen. Der Beitrag ist im 1. Quartal\neines jeden Jahres f\u00e4llig. \u00dcber Erla\u00df oder Erm\u00e4\u00dfigung\nentscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong>:  <strong>Organe des Vereins<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die\nOrgane des Freundeskreises sind der Vorstand und die\nMitglieder\u00adversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7: Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter,\ndem Schriftf\u00fchrer und dem Schatzmeister. Der Stellvertreter des\nersten Vorsitzenden soll der Leiter oder ein hauptamtlicher Lehrer\ndes Rabanus-Maurus-Gymnasiums sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt auch\nnach Ablauf der Wahlperiode bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im\nAmt. Scheidet w\u00e4hrend der Wahlperiode ein Vorstandsmitglied aus,\nwird der Vorstand in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand vertritt den Freundeskreis in allen Angelegenheiten. Zwei\nMit\u00adglieder des Vorstandes sind gemeinschaftlich zur Vertretung\ndes Freundes\u00adkreises berechtigt. Der Vorstand beruft aus\nMitgliedern des Freundeskreises einen Beirat.<\/p>\n\n\n\n<p>Als\nwichtiges Beratungs- und Planungsgremium soll der Beirat so\nzusammen\u00adgesetzt und erg\u00e4nzt werden, da\u00df in ihm aktive\nMitglieder aus den verschie\u00addenen Partner- und Altersgruppen mit\nbestimmten Aufgaben vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong>:  <strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die Wahl des Vorstands, <\/li>\n\n\n\n<li>die\n\tEntgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen\n\tEntlastung,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>die\n\tWahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>die\n\tEntgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>die\n\tEntscheidung \u00fcber die \u00c4nderung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,\n\t<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, <\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung zum Ehrenmitglied und zum Ehrenvorsitzenden,  <\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Freundeskreises. <\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong>:  <strong>Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird im ersten Halbjahr eines jeden Jahres durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder sind unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich einzuladen. Die Einladung per E-Mail gen\u00fcgt der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine\nau\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand\neinzuberufen, wenn er dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder wenn es\nmindestens 1\/10 der Mitglieder unter Angabe eines Grundes verlangen.\nIm letzteren Fall ist die Mitglieder\u00adversammlung innerhalb eines\nMonats nach Eingang des Antrags beim Vorstand einzuberufen. Auf den\nGrund der Einberufung ist in der Einladung hinzuweisen. Die\nEinladungsfrist betr\u00e4gt auch hier eine Woche.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung leitet der erste Vorsitzende, dessen Stellvertreter oder ein anderes Mitglied des Vorstandes. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei\nden Abstimmungen der Mitgliederversammlung entscheidet die Mehrheit\nder abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\nVersammlungsleiters den Ausschlag. Auf Antrag eines Mitgliedes\nerfolgt die Abstimmung geheim.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand und die Kassenpr\u00fcfer werden in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Eine offene Wahl findet statt, wenn dies vom Wahlleiter oder von mindestens drei Wahlberechtigten beantragt wird und alle anwesenden Wahlberechtigten zustimmen. Auf Vorschlag des Wahlleiters oder von mindestens drei Wahlberechtigten kann der Gesamtvorstand in einem Abstimmungsgang, also im Blockwahlverfahren, gew\u00e4hlt werden. Erh\u00e4lt der vorgeschlagene Gesamtvorstand in der Blockwahl nicht die erforderliche einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, wird \u00fcber die Kandidaten einzeln abgestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong>:  <strong>Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann \u00fcber einen Antrag auf Aufl\u00f6sung des Freun\u00addeskreises nur dann Beschluss fassen, wenn der Antrag schon in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten ist.  <\/p>\n\n\n\n<p>Das\nbei der Aufl\u00f6sung des Freundeskreises vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt an\ndie Stadt Mainz, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr\ngemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse\n\u00fcber eine Ab\u00e4nderung der Zwecke des Freundeskreises oder \u00fcber\nseine Aufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen\nStimmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11: Protokolle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber\nVorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu\nf\u00fchren, das Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse zu enthalten hat und von dem\nVorsitzen\u00adden oder Versammlungsleiter und den Schriftf\u00fchrer oder\nProtokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Start | Vorstellung | Satzung | Beitritt | Mitgliedschaft | Spenden | Schulschrift | Dokumente Unsere Satzung in der heutigen Fassung wurde am 6. 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